AGB

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§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fitness-Medien-Beratung – Lüpke & Lüpke GbR – gelten für alle Aufträge an und Verträge mit den Beratern der Lüpke & Lüpke GbR in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung insbesondere für folgende Dienstleistungen:
  • Beratung/Consulting
  • Recherchen und Wissens-Transfer
  • Vermittlung von Werbung, Promotion und Sponsorings
  • Verfassen von Gutachten und Analysen
  • Entwicklung von Konzepten
  • Organisation von Events

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Lüpke & Lüpke GbR nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit.
  2. Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und im Rahmen der ihm vom Auftraggeber gesetzten Regeln durch.
  3. Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn das vereinbarte Auftragsziel erreicht, der vereinbarte Bericht, das bestellte Konzept oder die verlangte Information geliefert wurde.
  4. Die Leistung bei Vermittlung von Werbung, Promotion oder Sponsorings ist erbracht, wenn die Vermittlung durch Auftragsbestätigung fixiert wurde.
  5. Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Events) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:
  1. bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
  2. bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
  3. bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  4. bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars

§ 6 Haftung

  1. Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Haftung des Beraters für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars.

§ 7 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

§ 8 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Berater verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
  2. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

  1. Sämtliche seitens des Beraters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Analysen, Konzepte etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
  2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  3. Jeder Verstoß gegen die Regelungen des § 9 ziehen eine Vertragsstrafe nach sich.

§ 10 Vertragsstrafe

  1. Im Falle des Verstoßes gegen § a) und/oder b verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
  2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 11 Verkäufe und Vermittlungen

  1. Verträge mit Geschäftskunden über Versandkäufe und Lieferungen unterliegen grundsätzlich den Regelungen des Handelsgesetzbuches über Handelskäufe. Die Bestellung sonstiger Produkte kann nur in der Schriftform des § 126 BGB erfolgen.
  2. Für die Vermittlung von Veröffentlichungen von Werbung, Promotion und Sponsoring gilt unabhängig vom werbenden Medium das Handelsvertreterrecht. Dem Auftragnehmer steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.
  3. Die Fitness-Medien-Beratung – Lüpke&Lüpke GbR – unterliegt bei der Auswahl der zu akquirierenden Kunden keinerlei Beschränkungen. Auftraggeber und Auftragnehmer von Akquisition-Aufträgen können jeweilige Stammkunden benennen und Ausschluss-Kunden vereinbaren.

§ 12 Widerrufsrecht

Im Rahmen von Handelskäufen gelten die besonderen Untersuchungs- und Rügepflichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fitness-Medien-Beratung – Lüpke&Lüpke GbR – ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Lieferung entstandenen Wertminderung einbehalten kann.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist. Aus Gründen des Urheberrechtsschutzes besteht außerdem kein Widerruftsrecht bei Eventpaketen, sofern dies geöffnet wurden.

§ 13 Fälligkeit und Verzug

Die Fälligkeit richtet sich nach der jeweiligen Rechnung. Bei Geldschuld tritt der Verzug durch Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit ein. Im Rahmen von Handelskäufen sind Fälligkeitszinsen zu fordern. Der Zinssatz bestimmt sich nach dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegeben Basiszinssatz p. a.. zzgl. 5%.
Soweit Zahlungen unter der Beteiligung von Banken getätigt werden trägt der Besteller die Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Abwicklung, insbesondere bei Widerspruch gegen einen Bankeinzug.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller resp. Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fitness-Medien-Beratung – Lüpke & Lüpke GbR – anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis besteht.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fitness-Medien-Beratung – Lüpke & Lüpke GbR.

§ 16 Mängelhaftung

  1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
  2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Fitness-Medien-Beratung – Lüpke & Lüpke GbR – haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bestehen nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§1.4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
  4. Sofern die Fitness-Medien-Beratung – Lüpke & Lüpke GbR – eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
    Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden.
    Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschuss des UN-Kaufrechts, Gerichtsstand ist Lübeck, sofern das Gesetz nicht zwingend ein anderes vorschreibt.

Hinweise zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.

Termine, die fit machen

  • 02. Juli – 7. Artzt-Symposium – Montabaur
  • 02. Juli – Fitness meets Food – Augsburg
  • 07. Juli – Fitness meets Food – Hamburg
  • 24. – 29. August – INTERSPORT-Fitgesund-Event 2021 – Saalfelden/A
  • 20. – 22. September – IHRSA International Convention & Trade Show
  • 23.-26. September – Krämer Fitness Event AIDA Edition
  • 24. – 26. September – RiminiWellness – Rimini/Italien
  • 07. Oktober – Fitness Future Days – Zürich
  • 08.-09. Oktober – Aufstiegskongress DHfPG – Mannheim
  • 09.-10. Oktober – GESUND & AKTIV ZWICKAU – Zwickau
  • 13. Oktober – Fitness Future Days – München
  • -15. Oktober – 40. IHRSA Kongress – Dallas, USA
  • 14. Oktober – Fitness Future Days – Stuttgart
  • 28. Oktober – Fitness Future Days – Düsseldorf
  • 04.-07. November – FIBO 2021 – Köln
  • 10. November – Fitness Future Days – Karlsruhe
  • 16. November – Fitness Future Days – Wiesbaden
  • 17.-19. November – Kerstin Kongress – Zoom-Seminar
  • 18.-20. November – Fitness Connected / ISPO – München

Wer wir sind

Wir können es nicht lassen, Fitness- und Gesundheits-Training, einen verantwortungsbewussten Lebensstil und eine genussvolle, aber gehirn- statt nur gaumen-gesteuerte Ernährung immer und überall als wichtigste Elemente zur Pflege von Körper, Geist und Seele zu empfehlen. Mit diesem Bekenntnis melden sich zwei junggebliebene Ur-Gesteine der Fitnessbranche zurück.
Nach 25 shape UP-Jahren stellen Annegret und Burkhard Lüpke ihr Engagement und Knowhow deshalb jetzt als Fitness-Medien-Beratung GbR dem Markt zur Verfügung.

REDAXO 5 rocks!